Zahn­ärztliche Gemein­schafts­praxis

Cordula Deckers und Andreas Jänich

Sachstand: Impfungen durch Zahnarztpraxen

COVID-Vorschriften

Zur Zeit erhalten wir zahlreiche Anfragen, ob man sich bei uns impfen lassen kann. Hierzu gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Zunächst die gute: Durch eine Gesetzesänderung wird es Zahnärzten in der Zukunft erlaubt sein, gegen COVID-19 zu impfen. Die schlechte: Leider sind dafür noch dutzende bürokratische Hürden zu überwinden (so wird es beispielsweise Pflichtschulungen geben, deren Inhalte erst Ende des Jahres feststehen werden und die dementsprechend frühestens 2022 verschult werden können). Impfungen in Zahnarztpraxen werden daher frühestens 2022 möglich sein. Aktuell können wir leider noch NICHT gegen COVID-19 impfen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Hausarzt oder eine der vorhandenen Impfstellen. Infos der Stadt Essen hier: https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_impfung.de.html

Infektions­schutz­gesetz durch Erlass des MAGS entschärft!

Das realitätsferne Infektionsschutzgesetz vom 24.11.2021 wurde durch einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) relativiert: Zwingend erforderliche Begleitpersonen, wie Eltern minderjähriger Kinder oder Betreuer behinderter Patienten dürfen nun auch wieder ohne Vorlage eines negativen Coronatests die Praxis betreten.

MAGS-Erlass

Neues Infektions­schutzgesetz

20211124_Neues IFSG_Titel

Das neue Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass jeder, der nicht Patientin/Patient ist und die Praxis betritt (also alle Mitarbeiter(innen) und Begleitpersonen) unabhängig vom Impfstatus oder einer Immunisierung durch Genesung einen negativen Antigenschnelltest vorlegen muss, der höchstens 24 Stunden alt sein darf oder einen PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Das ganze nennt sich betont lässig "3G Plus".

Auch, wenn gemäß Hausordnung grundsätzlich keine Begleitpersonen mitkommen sollen, so ist dies doch regelmäßig notwendig.
Neben uns selbst werden unter dem neuen Gesetz ab sofort Eltern, Geschwister > 6 Jahren, Betreuer, Pfegekräfte und Dolmetscher leiden.

Wir können im erforderlichen Umfang KEINE TESTS IN DER PRAXIS anbieten. Menschen, die ZWINGEND Patient(inn)en begleiten müssen (z.B.Eltern kleiner Kinder) müssen sich also bitte VOR dem Besuch negativ testen, sofern Sie nicht selbst als Patient(in) im Rahmen eines Doppeltermins kommen. Allen anderen ist der Zutritt strengstens untersagt.

Hier der entsprechende Paragraph, der sich aber in diverse andere Vorschriften verzweigt, damit es für den Bürger nicht zu einfach wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

Die Gültigkeit der Regelung ist geplant vom 24.11.21 - 19.03.22.
Vielleicht kippt der öffentliche Druck die Regel ja schon früher, aktuell gilt sie leider.

7-jähriges Jubiläum
Quality since 2014

Happy Halloween

Abweichende Öffnungszeiten

Momentan haben wir geänderte Öffnungszeiten, die von unserem Standard abweichen. Sie finden Sie hier.

Stelle frei!

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Zahnmedizinische Fachangestellte (m/w/d)
in Vollzeit (35 Stunden / Woche).
Bewerbungen bitte per E-Mail, Post oder online auf Indeed.

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PZR wieder im Programm

Ab sofort bieten wir wieder die professionelle Zahnreinigung (PZR) in unserer Praxis an.
Infos zur PZR hier,
Terminvereinbarung hier.

Normalisierte Öffnungszeiten

Ab morgen, Mittwoch den 10.02.2021, versuchen wir uns durchzukämpfen und die Praxis wieder ganz normal zu öffnen. Wer uns sucht: Wir sind das Loch inmitten der Schneelandschaft. Trotz allen Bemühens können die Treppen stellenweise glatt sein, seien Sie daher bitte ganz besonders vorsichtig...

Wir sind das Loch im Eis

Schneechaos

Der Schnee legt Straßen und den ÖPNV lahm. Da wir nur über eine begrenzte Anzahl an Schlittenhunden verfügen, können die Öffnungszeiten etwas variieren.
Aktuelle Infos immer in unserem Praxiskalender.

Schneechaos

Keine Alltagsmasken mehr erlaubt!

Seit dem 25.01.2021 ist beim Besuch von Arztpraxen, also auch bei uns, gesetzlich vorgeschrieben, dass anstelle von sog. "Alltagsmasken" ausschließlich nur noch medizinische Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken) getragen werden dürfen. Klingt komisch, is aber so.
Bitte betreten Sie unsere Praxis daher ausschließlich mit einer medizinischen OP-Maske oder einer FFP2-/FFP3-Maske.
Es sind selbstverständlich ausschließlich FFP-Masken OHNE Ausatemventil zulässig.

COVID-Overview

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