8 Jahre
03.11.22
Am heutigen 03.11.2022 wird unsere Praxis 8 Jahre alt.
Ab 01.10.2022 OP-Maske NICHT mehr ausreichend!
25.09.22

Die Regierung hat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen: Ab dem 01.10.2022 gilt für alle Patientinnen und Patienten in Zahnarztpraxen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Der normale Mund-Nasen-Schutz ("OP-Maske") reicht dann NICHT mehr aus. Ohne FFP2-Maske dürfen wir Ihnen leider keinen Zutritt zu den Praxisräumen gewähren. Denken Sie bitte rechtzeitig daran, sich eine FFP2-Maske zu besorgen, wir können Ihnen leider keine zur Verfügung stellen.
Offizielle Infos:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg/faq-ifsg.html
Die Maskenpflicht in unserer Praxis ist NICHT aufgehoben!
14.05.22

Aus gegebenem Anlass: Die Maskenpflicht gilt in unserer Praxis weiter, unabhängig von Lockerungen in anderen Lebensbereichen. Neben unserem generellen Hausrecht verweisen wir diesbezüglich auf die Coronaschutzverordnung, die für Mitarbeiter und Patienten in Arztpraxen weiterhin das Tragen eines medizinischen MNS vorschreibt.
Sachstand: Impfungen durch Zahnarztpraxen
11.12.21

Zur Zeit erhalten wir zahlreiche Anfragen, ob man sich bei uns impfen lassen kann. Hierzu gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Zunächst die gute: Durch eine Gesetzesänderung wird es Zahnärzten in der Zukunft erlaubt sein, gegen COVID-19 zu impfen. Die schlechte: Leider sind dafür noch dutzende bürokratische Hürden zu überwinden (so wird es beispielsweise Pflichtschulungen geben, deren Inhalte erst Ende des Jahres feststehen werden und die dementsprechend frühestens 2022 verschult werden können). Impfungen in Zahnarztpraxen werden daher frühestens 2022 möglich sein. Aktuell können wir leider noch NICHT gegen COVID-19 impfen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Hausarzt oder eine der vorhandenen Impfstellen. Infos der Stadt Essen hier: https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_impfung.de.html
Infektionsschutzgesetz durch Erlass des MAGS entschärft!
25.11.21
Das realitätsferne Infektionsschutzgesetz vom 24.11.2021 wurde durch einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) relativiert: Zwingend erforderliche Begleitpersonen, wie Eltern minderjähriger Kinder oder Betreuer behinderter Patienten dürfen nun auch wieder ohne Vorlage eines negativen Coronatests die Praxis betreten.

